Kostenübernahme Privatversorgung

Jeder sehbehinderte oder blinde Mensch befindet sich in einer individuellen, ganz konkreten Bedarfs- und Versorgungssituation. Daher sind verallgemeinernde, pauschalierende Aussagen zur Kostenübernahme nicht möglich.

Wenn durch die Sehschwäche Bedarfssituationen entstanden sind und diesen mit Hilfsmitteln entsprochen werden kann, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten der Versorgung.

Um dies als Krankenkasse zu beurteilen, wird Ihr Optiker nach Vorliegen einer augenärztlichen Diagnosestellung und Verordnung Ihre persönliche Bedarfssituation, die angestrebten Versorgungsziele und die dafür in Frage kommenden optischen Hilfsmittel zur Bewilligung einreichen.

Ihre Krankenkasse wird so rasch wie möglich in Absprache mit Ihrem Optiker entscheiden, für welchen Bedarf, für welche Ziele und für welche Hilfsmittel eventuelle Kosten übernommen werden können.

Abgesehen von gesetzlichen Selbstbehalten oder ganz persönlichen Wünschen (z. B. moderner, aber teurer Flachbildschirm statt gegebenenfalls ausreichenden Röhrenmonitor bei opto-elektronischem Lesegerät) sollten Ihnen dann keine weiteren Kosten entstehen.

Eine kontinuierliche Betreuung durch Ihren Optiker wird dafür Sorge tragen, dass die angestrebten Ziele auch bestmöglich erreicht werden.

Funktionsnavigation