Hilfsmittel und deren Kostenträger

Die Nutzung von opto-elektronischen Hilfsmitteln und computergestützten Arbeitsplätzen gehört heute für blinde und sehbehinderte Menschen zum Standard in Schule, Ausbildung und Beruf. Auch im privaten Bereich werden diese Systeme immer häufiger eingesetzt.

Vor der Beschaffung und vor dem Einsatz von Computern und den erforderlichen Hilfsmitteln spielen zunächst drei Fragen eine besondere Rolle:

  • Welche Ausstattung (Hilfsmittel, Hard- und Software) ist für den geplanten Einsatz und für den Nutzer besonders gut geeignet?
  • Welche Kostenträger gibt es und was muss bei einer Beantragung Berücksichtigung finden?
  • Welche Inhalte für den persönlichen Gebrauch müssen in welchem Umfang erarbeitet werden?

Gerne helfen wir Ihnen, die optimale Lösung zu finden. Wir beraten Sie bezüglich EDV-gestützter Arbeitsplätze, elektronischer Hilfsmittel und der Arbeitsplatzgestaltung – einschließlich Möbeln und Beleuchtung. Im Rahmen der Beratung, bei welcher der zukünftige Anwender unbedingt dabei sein muss, wird zunächst der geplante Einsatzbereich der Hilfsmittelausstattung erfragt. Dem Ratsuchenden bzw. Eltern oder Betreuern werden dafür geeignete Hard- und Softwarekomponenten vorgestellt. Vorhandene Unterschiede werden auch für den Nichttechniker verständlich erläutert. Geeignete Produkte werden vorgeführt und gemeinsam ausprobiert.

Folgende Versorgungsmöglichkeiten stehen mit Kostenträgern zur Verfügung:

Gesetzliche Krankenkasse

  • Grundversorgung wird nach medizinischer Notwendigkeit beurteilt und erfolgt zu Hause
  • Grundversorgung für Schüler an einer Regelschule

Deutsche Rentenversicherung

  • Förderung eines bestehenden Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers
  • System geht dann in das persönliche Eigentum des Arbeitnehmers über

Regionalagentur für Arbeit

  • Kosten werden zu 100 Prozent bei neu entstandenen Arbeits- oder gesetzlich anerkannten Ausbildungsplätzen übernommen

Arbeitgeber eines Sehbehinderten/Blinden

  • Vielfache Kostenbeteiligung, wenn die Bundesagentur für Arbeit integriert ist

Integrationsamt

  • Kostenübernahme bei anerkannter Schwerbehinderung, wenn keine Leistung vor Bewilligung erfolgt
  • Finanzierung eines bestehenden Arbeitsplatzes, der in das Eigentum des Arbeitgebers übergeht

Sozialamt

  • Kostenübernahme, wenn alle anderen Kostenträger nicht zuständig sind (Eingliederungshilfe)
  • Kostenübernahme bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit

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